Wir kümmern uns um Sie – und das so schnell wie möglich!
Unsere Leistungen gliedern sich in 2 Bereiche. Medizinische Behandlungspflege wird auch ohne Pflegegrad von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Pflegesachleistungen werden von Ihrer Pflegeversicherung getragen. Beim beantragen eines entsprechen Pflegegrads helfen wir Ihnen gern. Darüber hinaus können wir Ihnen kostenlos weitere Leistungen vermitteln.
Hilfe wird häufig von heute auf morgen benötigt. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Mitarbeiter gewährleisten Ihre optimale Versorgung in allen Bereichen, um das Leben im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Wir kümmern uns darum, dass Ihnen schnellstmöglich alle Pflegehilfsmittel und Pflegegeräte nach Hause geliefert werden. Und wenn die Familie helfen kann, unterstützen wir die pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat.
Die Grundpflege wird nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung nach der Pflegeversicherung und umfasst Sachleistungen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad.
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von qualifizierten Pflegekräften beim Klienten zu Hause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Zusätzlich bieten wir verschiedene Zusatzleistungen an, die nicht Teil der Grundpflege & Behandlungspflege sind. Bei Bedarf können unsere Klienten Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung buchen, die den Ablauf des täglichen Lebens erleichtert. Diese werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.
Nadine Krüger