Unsere Leistungen

Wir kümmern uns um Sie – und das so schnell wie möglich!

Unsere Leistungen gliedern sich in 2 Bereiche. Medizinische Behandlungspflege wird auch ohne Pflegegrad von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Pflegesachleistungen werden von Ihrer Pflegeversicherung getragen. Beim beantragen eines entsprechen Pflegegrads helfen wir Ihnen gern. Darüber hinaus können wir Ihnen kostenlos weitere Leistungen vermitteln.

Grundpflege

Hilfe wird häufig von heute auf morgen benötigt. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Mitarbeiter gewährleisten Ihre optimale Versorgung in allen Bereichen, um das Leben im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Wir kümmern uns darum, dass Ihnen schnellstmöglich alle Pflegehilfsmittel und Pflegegeräte nach Hause geliefert werden. Und wenn die Familie helfen kann, unterstützen wir die pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat.

Die Grundpflege wird nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung nach der Pflegeversicherung und umfasst Sachleistungen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad.

  • Körperpflege
  • Betten & Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.

Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von qualifizierten Pflegekräften beim Klienten zu Hause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung & Verbandswechsel
  • Blutdruck-, Puls-, & Blutzuckermessung
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder zur Thrombosevorbeugung)
  • An- & Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomaversorgung
  • Surapubische Katheter

Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsgespräche zum halb- oder vierteljährlichen Pflichttermin. Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause.

Vereinbaren Sie heute noch einen Termin mit unseren Pflegefachkräften.

„Wir sehen die Pflege nicht als Pflicht - sie gehört dazu.“

Nadine Krüger

Wir kümmern uns um Sie!

02248 / 44 600 40

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