Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist für Personen, die zu Hause ohne ambulante Pflegehilfe gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, verpflichtend. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Zweck: Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und bietet Unterstützung durch qualifizierte Pflegefachpersonen.
Häufigkeit:
Ab Pflegegrad 2 müssen regelmäßige Beratungseinsätze in Anspruch genommen werden.
Ablauf:
Während des Beratungsgesprächs wird die Situation des Pflegebedürftigen besprochen, und es werden Hilfestellungen angeboten.
Vorteile:
Die Beratung hilft, die Pflege zu optimieren und sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen die notwendige Unterstützung erhalten.
Diese Beratungen sind kostenlos und können einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der häuslichen Pflege leisten.